Prävention vor sexualisierter Gewalt

Auf dieser Seite finden Sie und findest du die wichtigsten Informationen rund um das Institutionelle Schutzkonzept unserer Pfarrei.


Institutionelles Schutzkonzept

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Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Dionysius Essen-Borbeck
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Präventionsfachkraft als Ansprechpartnerin

Frau Dorothea Bierod

Präventionsfachkraft

 

Telefon: (0160) 814 45 16

eMail: praevention@dionysius.de

Ansprechperson im Kontext Prävention von sexualisierter Gewalt, dem Institutionellen Schutzkonzept und im Fall von grenzüberschreitenden Worten oder Handlungen

 

Konkret:

  • sieht erweiternde Führungszeugnisse ein
  • verwaltet die unterschriebenen Verhaltenskodizes und Selbstauskünfte
  • organisiert Schulungen für die Pfarrei
  • ist ansprechbar, wenn Grenzen überschritten werden
  • unterstützt bei Fragen und Problemen im Kontext von Grenzüberschreitungen

 



Wichtiges für Ehrenamtliche

Bevor Sie beginnen Verantwortung für andere zu übernehmen, führt die zuständige Person aus dem Pastoralteam ein Gespräch mit Ihnen. Dabei erhalten Sie auch Informationen zum Institutionellen Schutzkonzept. Zum Beispiel wie wir miteinander umgehen und dass wir gerade bei Machtgefällen besonders sensibel sein möchten. Alles, was dabei in unseren Augen wichtig scheint, steht im Verhaltenskodex. Wer sich in der Pfarrei St. Dionysius engagieren möchte, muss den Verhaltenskodex unterschreiben. Auch die Informationen, ob für Ihr Engagement eine Schulung und ein erweitertes Führungszeugnis nötig sind, werden thematisiert. Je nach Gruppe kann das Gespräch auch mit anderen stattfinden, die mit dem gleichen Ehrenamt beginnen oder die hauptverantwortliche Person der Gruppe oder die Präventionsfachkraft führt das Gespräch je in Absprache mit der zuständigen Person aus dem Pastoralteam. Der unterschriebene Verhaltenskodex wird von der Präventionsfachkraft sicher in der Verwaltung abgelegt.

Wenn Sie eine Veranstaltung mit mindestens einer Übernachtung betreuen müssen Sie davor

  • ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen im Kontext sexualisierte Gewalt bei der Präventionsfachkraft vorzeigen. Um das Führungszeugnis beim Amt zu beantragen, erhalten Sie von der Präventionsfachkraft ein Formblatt. Darauf wird Ihr Engagement bescheinigt, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
  • an einer sechsstündigen BasisPlus-Schulung teilnehmen.

Wenn Sie eine feste Gruppe betreuen, die das Jahr überdauert müssen Sie davor an einer sechsstündigen BasisPlus-Schulung teilnehmen. Wann die nächste Schulung wo stattfindet, findet die Präventionsfachkraft gerne für Sie heraus.

Wenn Sie Kinder, Jugendliche oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene betreuen, sind Sie nicht verpflichtet an einer Schulung teilzunehmen. Da das Thema aber ein sehr Wichtiges ist und Sie durch die Schulung nicht nur sensibler für grenzüberschreitende Worte und Handlungen werden, sondern auch Infos bekommen, die Ihnen Handlungssicherheit bieten können, raten wir zu einer zwei- oder sechsstündigen Schulung. Bei Interesse melden Sie sich bei der Präventionsfachkraft.


Beschwerdewege

Sagen Sie Bescheid, wenn Grenzen durch Worte oder Taten überschritten wurden!

 

Bei Sorgen, Problemen oder Beschwerden sind

ansprechbar.

 

Bei Sorgen und Problemen, die nicht innerhalb der Pfarrei geklärt werden können, sind beispielsweise

ansprechbar.


Wenn ein Fall eintritt

  1. Ruhe bewahren
    Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.
  2. Prüfen: Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln?
    In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, unmittelbar zu handeln. Dennoch kann es Situationen geben, die ein direktes Eingreifen erfordern (das Opfer von der verdächtigten Person trennen; akute Kindeswohlgefährdung, ...). Sollte es die Situation erfordern, müssen wir unmittelbar handeln. Hier empfiehlt es sich zunächst die Präventionsfachkraft zu informieren und um Rat zu fragen. Ist diese nicht erreichbar, ist der Kinder- und Jugendnotruf ((0201) 26 50 50) oder die Praxis für Sexualität zu kontaktieren.
  3. Dokumentieren
    Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen zu dokumentieren. So vermeiden wir, dass wichtige Informationen verloren gehen. (Dateidownload s.u.)
  4. Eventuell: Hinzuziehen einer Vertrauensperson
    Manchmal kann es schwierig sein, mit einem Verdacht oder einer konkreten Situation alleine umzugehen. Daher kann es sinnvoll sein, die Beobachtungen mit  einer Person des Vertrauens zu teilen. Dabei sollten sich alle darüber im Klaren sein, dass der Kreis der Mitwissenden möglichst klein gehalten werden soll und nicht mit weiteren Personen über den Vorfall gesprochen wird.
  5. Kontakt mit der Präventionsfachkraft aufnehmen
    Die Präventionsfachkraft kann einschätzen, welche nächsten Schritte zu tun sind und ob weitere Personen oder die unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Essen einzubeziehen sind. Letztere sind dazu verpflichtet ein Verfahren einzuleiten.
  6. Aufarbeiten im Team
    Ein Vorfall, der eine Intervention notwendig macht, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Auch das Team, das die Verantwortung für die betroffenen Personen hat, wird dabei vor eine große Herausforderung gestellt. Daher ist es unbedingt notwendig, den Prozess, wenn er abgeschlossen ist, gemeinsam im Team zu reflektieren und aufzuarbeiten. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, eine externe Person hinzuzuziehen.

Ab dem Moment, in dem die Präventionsfachkraft informiert worden ist, liegt die Verantwortung und die Entscheidung über den weiteren Verlauf bei den verantwortlichen Personen dieses pastoralen Bereichs. Alle Beteiligten und gegebenenfalls die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum werden jedoch über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert.

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Dokumentationsbogen zum ISK
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Prävention im Bistum Essen