Auf dieser Seite finden Sie und findest du die wichtigsten Informationen rund um das Institutionelle Schutzkonzept unserer Pfarrei.
Ansprechperson im Kontext Prävention von sexualisierter Gewalt, dem Institutionellen Schutzkonzept und im Fall von grenzüberschreitenden Worten oder Handlungen
Konkret:
Bevor Sie beginnen Verantwortung für andere zu übernehmen, führt die zuständige Person aus dem Pastoralteam ein Gespräch mit Ihnen. Dabei erhalten Sie auch Informationen zum Institutionellen Schutzkonzept. Zum Beispiel wie wir miteinander umgehen und dass wir gerade bei Machtgefällen besonders sensibel sein möchten. Alles, was dabei in unseren Augen wichtig scheint, steht im Verhaltenskodex. Wer sich in der Pfarrei St. Dionysius engagieren möchte, muss den Verhaltenskodex unterschreiben. Auch die Informationen, ob für Ihr Engagement eine Schulung und ein erweitertes Führungszeugnis nötig sind, werden thematisiert. Je nach Gruppe kann das Gespräch auch mit anderen stattfinden, die mit dem gleichen Ehrenamt beginnen oder die hauptverantwortliche Person der Gruppe oder die Präventionsfachkraft führt das Gespräch je in Absprache mit der zuständigen Person aus dem Pastoralteam. Der unterschriebene Verhaltenskodex wird von der Präventionsfachkraft sicher in der Verwaltung abgelegt.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit mindestens einer Übernachtung betreuen müssen Sie davor
Wenn Sie eine feste Gruppe betreuen, die das Jahr überdauert müssen Sie davor an einer sechsstündigen BasisPlus-Schulung teilnehmen. Wann die nächste Schulung wo stattfindet, findet die Präventionsfachkraft gerne für Sie heraus.
Wenn Sie Kinder, Jugendliche oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene betreuen, sind Sie nicht verpflichtet an einer Schulung teilzunehmen. Da das Thema aber ein sehr Wichtiges ist und Sie durch die Schulung nicht nur sensibler für grenzüberschreitende Worte und Handlungen werden, sondern auch Infos bekommen, die Ihnen Handlungssicherheit bieten können, raten wir zu einer zwei- oder sechsstündigen Schulung. Bei Interesse melden Sie sich bei der Präventionsfachkraft.
Sagen Sie Bescheid, wenn Grenzen durch Worte oder Taten überschritten wurden!
Bei Sorgen, Problemen oder Beschwerden sind
ansprechbar.
Bei Sorgen und Problemen, die nicht innerhalb der Pfarrei geklärt werden können, sind beispielsweise
ansprechbar.
Ab dem Moment, in dem die Präventionsfachkraft informiert worden ist, liegt die Verantwortung und die Entscheidung über den weiteren Verlauf bei den verantwortlichen Personen dieses pastoralen Bereichs. Alle Beteiligten und gegebenenfalls die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum werden jedoch über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert.